BGH: Coaching-Verträge oft ungültig

Der Bundesgerichtshofs hat einen Coaching-Vertrag für unwirksam erklärt, dessen Anbieter eine erforderliche Zulassung nicht besaß.

VERTRAGSRECHTZIVILRECHTE-COMMERCE

Rechtsanwalt Samer Hagouan, LL.M.

6/12/20251 min read

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen Coaching-Anbieter je nach konkreter Ausgestaltung des Kurses eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) haben.

Tun Sie dies nicht, kann dies die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge haben und können gezahlte Entgelte zurückgefordert werden.

Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der Kurs als Verbraucher oder als Unternehmer gebucht wurde.

BGH, 12.06.2025 - III ZR 109/24