Bundesgerichtshof entscheidet zur Einbeziehung von AGB per Internetlink
Der Bundesgerichtshof hat zu einer häufig auftretenden Konstellation im AGB-Recht entschieden unter welchen Bedingungen AGB in einen Vertrag einbezogen werden können durch einen bloßen Internetlink, der AGB enthält.
VERTRAGSRECHTZIVILRECHTE-COMMERCE
Rechtsanwalt Samer Hagouan, LL.M.
9/11/20251 min read


Der Bundesgerichtshof hat zu einer häufigen Konstellation im Vertrags- und AGB-Recht entschieden.
Eine Verweisungsklausel in einem Vertrag, die lediglich auf im Internet abrufbare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verweist, ohne klarzustellen sich auf eine bestimmte Fassung der AGB zu beziehen, ist als dynamische Verweisung auszulegen. Der AGB-Verwender hat so die Möglichkeit, die Vertragsbedingungen auch nach Vertragsschluss einseitig zu ändern indem er lediglich eine andere Fassung unter dem Internetlink bereitstellt.
Eine solche Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist unwirksam. Sie lässt nicht erkennen, welche Fassung der AGB Vertragsbestandteil wird oder unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang künftige Änderungen erfolgen dürfen. Sie gewährt dem Verwender so praktisch eine unbegrenzte Änderungsmöglichkeit und benachteiligt Verbraucher unangemessen.
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