Facebook kann vor deutschen Gerichten verklagt werden
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich Facebook gegenüber einem Unternehmen nicht auf seine Gerichtsstandsklausel in den Nutzungsbedingungen berufen kann, die eine Zuständigkeit der irischen Gerichte vorsieht.
IT-RECHTMEDIENRECHTVERTRAGSRECHT
Rechtsanwalt Samer Hagouan, LL.M.
5/16/2025
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Facebook wendete sich ein Verein gegen die unangekündigte Sperre seiner Facebook-Seite.
Das Gericht hat entschieden, dass die Gerichtsstandsvereinbarung in den Nutzungsbedingungen von Facebook nicht wirksam mit dem Verein vereinbart wurde. Denn Facebook gestattet keine Unternehmensaccounts. Accountinhaber und damit Vertragspartner ist stets nur eine natürliche Person, die dann ihrem Account auch eine Unterseite für ein Unternehmen hinzufügen kann. Da ein Vertrag mit dem Verein nicht besteht, kann sich Facebook diesem gegenüber nicht auf die Gerichtsstandsklausel berufen, wonach die irischen Gerichte für alle Streitigkeiten zuständig sein sollen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 5/24
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