Gericht ermöglicht Ausstieg aus Coaching-Vertrag

Ein aktuelles Landgerichtsurteil wertet Kunden eines Online-Coachings nicht als Existenzgründer sondern als Verbraucher und bejaht Verbraucher-Widerrufsrecht. Folge: Rückzahlung der bereits gezahlten Vergütung.

E-COMMERCEVERTRAGSRECHTIT-RECHT

Rechtsanwalt Samer Hagouan, LL.M.

5/15/20241 min read

Coaching-Verträge: Urteil stärkt Ihre Verbraucherrechte

Haben Sie schon einmal über ein Coaching nachgedacht, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen? Das Landgericht Landshut hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Verbraucher bei Coaching-Verträgen besondere Rechte haben.

Der Fall: Ein Verbraucher hatte einen "Digital Reselling"-Coaching-Vertrag widerrufen und die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen verlangt. Das Gericht gab ihm Recht -- er musste als Verbraucher eingestuft werden, nicht als Existenzgründer.

Somit stand ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelte. Entscheidend war auch, dass das Coaching mehr als nur digitale Inhalte umfasste. Es beinhaltete persönliche Dienstleistungen wie Livecalls und WhatsApp-Support. Damit konnte das Widerrufsrecht nicht nach den Regeln für reine Digitalgüter erlöschen.

Das Urteil zeigt: Coaching-Anbieter müssen bei der Vertragsgestaltung sorgfältig vorgehen. Eine korrekte Widerrufsbelehrung und Einordnung der Leistungen als Dienstleistung oder Digitalgut sind essenziell.

Andernfalls können Verbraucher wie Sie den Vertrag widerrufen und Ihr Geld zurückfordern.

Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht bei Coaching-Verträgen - es schützt Sie vor unerwünschten finanziellen Verpflichtungen. Lassen Sie sich von vermeintlichen Erfolgsversprechungen nicht blenden, sondern prüfen Sie Angebote genau.

LG Landshut, Endurteil v. 10.05.2024 – 54 O 305/24

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