Neuer Rahmen für Datenübermittlung zwischen EU und den USA

Die EU-Kommission hat heute den neuen, lange erwarteten Angemessenheitsbeschluss für einen zulässigen Datentransfer in die USA angenommen.

DATENSCHUTZDSGVOIT-RECHT

Rechtsanwalt Samer Hagouan, LL.M.

7/10/20231 min read

Neuer Angemessenheitsbeschluss für Datentransfer EU / USA

Die Europäische Kommission hat heute ihren neuen Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU / USA angenommen.

Darin wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten, die innerhalb des neuen Rahmens aus den EU-Staaten an Unternehmen in den USA übermittelt werden.

Details zum Beschluss können hier bei der EU-Kommission abgerufen werden.

Zuvor bestand einige Zeit Rechtsunsicherheit, nachdem der Europäische Gerichtshof die Vorläuferregelung zum Privacy Shield für unwirksam erklärt hatte.