Aus aktuellem Anlass: Wenn die Polizei oder der Staatsanwalt zu Besuch kommen

Handlungsempfehlung für den Fall der Fälle

9/10/2021

Unabhängig davon, welche strafprozessualen Maßnahmen gegen Sie anstehen – sei es Durchsuchung, Verhaftung oder “nur” eine “Einladung” zu einer Beschuldigtenvernehmung (bei der Polizei existiert ohnehin keine Pflicht zum Erscheinen!) – gibt es einige ganz einfache Grundregeln, die Sie in jedem Fall einhalten sollten.

1. Freundlich sein und Klappe halten (zur polizeilichen Vernehmung nicht hingehen)!

2. Strafverteidiger anrufen (sofort!)

3. Erst durch Beratung mit dem Verteidiger und Akteneinsicht kann (seriös) entschieden werden, was zu tun ist – nicht vorher!

Tobias Rößler, LL.M., M.A.
Rechtsanwalt