Gefährliche Körperverletzung, Berufung in Strafsachen, Freispruch statt Freiheitsstrafe

Bericht über ein hier betreutes Strafverfahren

4/24/2014

Ein wohltuender Freispruch in der Berufungsinstanz für den Angeklagten, der sich durch das erstinstanzliche Urteil der Gefahr der Verbüßung einer langjährigen Freiheitsstrafe ausgesetzt sah.

In der Berufungsinstanz konnte nach 14-tägiger Hauptverhandlung das Ergebnis (noch) korrigiert werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Essen, Urteil vom 14.03.2014, Az. 33 Ns 65/13

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