Berichterstattung über das Strafverfahren gegen ehemalige Educon-Mitarbeiter (Graf-Recke-Stiftung) vor dem Landgericht Düsseldorf

Hinweis auf Berichterstattung über ein hier betreutes Strafverfahren

3/8/2015

Das vor dem Landgericht Düsseldorf anhängige Strafverfahren gibt offenbar erneut Anlass zur Berichterstattung.

In der Online-Ausgabe des “Düsseldorf Express” ist folgender Artikel unter der Überschrift „Justiz-Skandal – Misshandelte Kinder: Anklage blieb 21 Monate unbearbeitet“ zu lesen:

Bericht in Düsseldorf Express – express.de

Der Anlass der Berichterstattung mag noch so berechtigt sein. Die Form der Berichterstattung ist es sicherlich nicht. So ist vor Eröffnung des Hauptverfahrens zu lesen über einen „Tatort“, „Horror-Videofilme“, „Dokumente des Grauens“, “30 Opfer” etc.

Es scheint mittlerweile an der Tagesordnung zu sein, dass Journalisten besser informiert sind als die Verfahrensbeteiligten selbst und sie gesetzeswidrig Zugang haben zu Original-Dokumenten aus strafrechtlichen Verfahrensakten.

Ob dies auch vorliegend der Fall ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es mag auch sein, dass hier eine Berichterstattung lediglich zugunsten der Stimmungsmache erfolgt. Dabei wird allerdings aus unserer Sicht verkannt, dass eine derartige Berichterstattung letztlich auf Kosten sämtlicher Verfahrensbeteiligter geht. Das gilt nicht nur für die Seite der in diesem Verfahren Angeschuldigten.

Ob und in welchem Umfang die Angeschuldigten im Falle der Durchführung des Hauptverfahrens einen fairen Prozess ohne (weitere) mediale Vorverurteilung erwarten können, wird abzuwarten sein.

Rechtsanwalt Rößler, LL.M. verteidigt seit Ende 2009 in dem laufenden Strafverfahren eine (inzwischen ehemalige) Mitarbeiterin der Einrichtung.