Abmahnung, Schönheitschirurgie, Bundesliga-Trainer, Wettbewerbsrecht, Haartransplantation
Hinweis über ein hier betreutes wettbewerbsrechtliches Verfahren
Sam
10/24/2013
Über das an dieser Stelle bereits berichtete einstweilige Verfügungsverfahren des Schönheitschirurgen aus Düsseldorf, der eine Haartransplantation an einem Bundesliga-Trainer durchgeführt hat, wollen wir mit dem nachstehenden Urteil des Landgerichts Düsseldorf weiter berichten.
Auf unseren Widerspruch ist die einstweilige Verfügung kostenpflichtig aufgehoben worden.
Die Urteilsgründe finden Sie hier:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2103, Az. 38 O 87/13
Das Urteil ist rechtskräftig.
Für Rückfragen oder weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an RA Rößler, LL.M.
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