Abmahnung, Schönheitschirurgie, Bundesliga-Trainer, Wettbewerbsrecht, Haartransplantation

Hinweis über ein hier betreutes wettbewerbsrechtliches Verfahren

10/24/2013

Über das an dieser Stelle bereits berichtete einstweilige Verfügungsverfahren des Schönheitschirurgen aus Düsseldorf, der eine Haartransplantation an einem Bundesliga-Trainer durchgeführt hat, wollen wir mit dem nachstehenden Urteil des Landgerichts Düsseldorf weiter berichten.

Auf unseren Widerspruch ist die einstweilige Verfügung kostenpflichtig aufgehoben worden.

Die Urteilsgründe finden Sie hier:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2103, Az. 38 O 87/13

Das Urteil ist rechtskräftig.

Für Rückfragen oder weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an RA Rößler, LL.M.