OLG Hamburg: Kununu muss Namen eines Bewerters offenlegen
Neue obergerichtliche Entscheidung zur Frage, wann man von einem Bewertungsportal die Löschung einer Bewertung verlangen kann.
IT-RECHTMEDIENRECHTE-COMMERCE
Rechtsanwalt Samer Hagouan, LL.M.
2/20/20241 min read
Bestehen Zweifel, ob eine Bewertung auf Kununu echt ist, muss Kununu den Namen des Bewerters offenlegen
Durch ein neues obergerichtliches Urteil werden die Rechte von bewerteten Unternehmen gegenüber Bewertungsplattformen erheblich gestärkt.
Ist nicht klar, wer eine Bewertung geschrieben hat, kann man die Löschung der Bewertung beanspruchen, soweit die Bewertungsplattform nicht belegen kann, dass der Bewertung auch tatsächlich ein Geschäftskontakt zugrunde lag.
Üblicherweise fordert die Bewertungsplattform auf einen solchen Löschantrag daher bei dem Bewerter entsprechende Belege an.
Das OLG Hamburg (Urteil vom 8. Februar 2024, Aktenzeichen 7 W 11 / 24) hat entschieden, dass sich das Portal Kununu nicht darauf beschränken darf nur anonymisierte Belege offenzulegen. In diesem Fall tat es das in Gestalt einer geschwärzten Lohnabrechnung, aus der sich die Identität des Bewerters daher nicht entnehmen ließ.
Das Gericht verurteilte Kununu zur Löschung der Bewertung, da das bewertete Unternehmen aus der geschwärzten Lohnabrechnung nicht überprüfen kann, ob die Bewertung tatsächlich von einem Mitarbeiter stammte oder nicht.
Folgen des Urteils
Für bewertete Unternehmen ergibt sich eine neue, effektive Möglichkeit, unberechtigte Bewertungen löschen zu lassen.
Unsere Kanzlei unterstüzt Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler dabei gegen unberechtigte Bewertungen vorzugehen. Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch.
ZENITH PARTNER Rechtsanwälte
0211 - 17 94 59 0
info@zenith-partner.de
Friedrichstrasse 73, D-40217 Düsseldorf
Impressum | Datenschutz | (c) ZENITH PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaftsgsellschaft 2024